FAQ: Das müssen Chöre in Bayern wissen

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Eigentlich finden Sie auf dieser Seite nichts wesentlich Neues, aber zusammengefasst ist es Folgendes, was Chöre beachten müssen: „Als Voraussetzung für die Proben gilt derzeit ein Mindestabstand zwischen den Sängerinnen und Sängern von zwei Metern beim Singen. Außerdem muss regelmäßig gelüftet und die Dauer der Probe begrenzt werden. Sobald sich Chormitglieder im Innenraum bewegen, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.