Liebe Mitsängerinnen und -Mitsänger,

anbei ein Brief des Geschäftsführers des Bundesmusikverbandes Chor & Orchester e.V., Hr. Lorenz Overbeck, vom 12. Februar 2021 zu Ihrer Kenntnis.

Hr. Overbeck schreibt: „…gerne möchten wir Sie aus gegebenem Anlass über Neuigkeiten zum Transparenzregister informieren, so u.a. über die Hintergründe zu den Gebührenbescheiden des Bundesanzeiger Verlags für die Führung im Transparenzregister, die aktuell an Vereine versendet werden…“

Transparenzregister – nie gehört? Das kann gut sein. Ein Eintrag dort ist aber wichtig für Vereine, auch für die in der Regel gemeinnützigen Chöre. Das Transparenzregister ist eine offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben. Der Bundesanzeiger wiederum wird herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. Das Transparenzregister sammelt Daten von Unternehmen und Körperschaften und gibt Auskunft über deren wirtschaftlich Berechtigte. Ganz konkret soll durch die Meldung in diesem öffentlichen Register die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden. Hintergrund ist das reformierte Geldwäschegesetz von 2017, das regelt, wie Finanzströme kontrolliert werden.

Was Geldwäsche mit Chören zu tun hat? Hoffentlich nichts! Trotzdem müssen sich Chöre beim Transparenzregister anmelden – und können sich von der Gebühr befreien lassen. Was Sie dazu genau tun müssen, ist im Brief des BMCO beschrieben.